AGB Wynehuus Event AG
Geltung der AGB
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf Schweizer Recht. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wynehuus Event AG gelten als akzeptiert, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von der Wynehuus Event AG schriftlich bestätigt werden.
Angebote der Wynehuus Event AG
Die Wynehuus Event AG verkauft alle Dienstleistungen und Produkte eines Eventveranstalter, Gastro- und Hotelbetreiber an Kunden, welche zu Besuch kommen. Preislisten und Prospekte enthalten unverbindliche Informationen und Richtpreise. Telefonische Auskünfte haben keine langfristige Gültigkeit, sofern es sich nicht eindeutig um Offerten handelt. Offerten, die schriftlich, per Fax oder per E-Mail gemacht werden, gelten als verbindlich. Wenn der Kunde Lieferungen, Produkte oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, verlangt, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt. Eine Offerte ist 30 Tage lang gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Alle mit dem Angebot abgegebenen bleiben Eigentum der Wynehuus Event AG. Angaben, welche vom Lieferanten als Richtwerte bezeichnet werden, sind unverbindlich und sollen nur zur Abschätzung von Grössenordnungen dienen. Eine Offerte wird angenommen, indem der Kunde dies schriftlich, per Fax oder E-Mail erklärt. Die Wynehuus Event AG bestätigt die Annahme schriftlich, per Fax oder E-Mail.
Termine und Vereinbarungen
Die Wynehuus Event AG verpflichtet sich, dem Kunden die vereinbarten Leistungen an den in der Auftragsbestätigung festgelegten Terminen zu erbringen, während der Kunde sich verpflichtet, diese Leistungen abzunehmen und zu bezahlen. Die Termine werden angemessen verschoben, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens der Wynehuus Event AG liegen; wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen. Die Wynehuus Event AG, wie auch die Kunden verpflichten sich, über Verzögerungen so rasch wie möglich zu informieren, Allfälliger Schadenersatz wird nach den Grundsätzen im Event- und Gastgewerbe berechnet.
Vertragserfüllung
Für Umfang und Ausführung der Leistung ist die Auftragsbestätigung massgebend. Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Partien verabredet ist oder aus der Natur des Geschäftes hervorgeht, gilt als Leistung die Bereitstellung der Produkte am Sitz des Lieferanten.
Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise werden in der Offerte festgelegt. Die Mehrwertsteuer ist inbegriffen. Die Kunde ist verpflichtet, im Normalfall bar oder mit Kreditkarten zu bezahlen. Bezahlung per Rechnung muss vorher einvernehmlich mit der Wynehuus Event AG abgemacht werden.
Alle Kosten werden ohne Abzug fällig. Die Wynehuus Event AG ist berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen. Wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht erfüllt, ist die Wynehuus Event AG berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Hält der Kunde die Zahlungstermine nicht ein, hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten, der vier Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank liegt.
Die Wynehuus Event AG verpflichtet sich zur Sorgfalt und erbringt die Leistungen in einer guten Qualität. Es verpflichtet sich weiter zur sorgfältigen Auswahl der Produkte. Bei Mängeln an den erbrachten Leistungen gelten die Grundsätze des Event- und Gastgewerbes.
Vermietung Bankettraum/Hotelzimmer
Die Reservierung von Banketträumlichkeiten/Hotelzimmer wird mit schriftlicher oder mündlicher Bestätigung der Wynehuus Event AG bindend. Gebuchte Räume stehen dem Kunden nur zu dem vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Räume/Zimmer oder ein längerer Aufenthalt der Räume/Zimmer, benötigt eine vorherige Genehmigung der Wynehuus Event AG.
Die Wynehuus Event AG erwartet vom Veranstalter die endgültige Teilnehmerzahl (Garantiezahl) spätestens 24 Stunden vor dem Anlass für Bankettanlässe. Wird bis um 9:00 Uhr am Veranstaltungstag die Personenzahl nochmals reduziert, werden für die abgesagten Personen 20% der vereinbarten Leistungen in Rechnung gestellt. Gibt es beim Anlass selbst noch eine Abweichung, wird die Garantiezahl verrechnet.
Tritt der Veranstalter vor dem Anlasstermin zurück, behält die Wynehuus Event AG Recht auf Zahlung der Miete, entsprechend dem Zeitpunkt der Absagen bis 40 Tage vor Veranstaltungstermin Miete entfällt.
- 39 bis 30 Tage: Zahlung 30% der vereinbarten Leistung oder des Mindestumsatzes.
- 29 bis 14 Tage: Zahlung 45% der vereinbarten Leistung oder des Mindestumsatzes.
- 14 bis 0 Tage: Zahlung von 60% der vereinbarten Leistung oder des Mindestumsatzes.
Der Rechnungsbetrag wird wie folgt berechnet: vereinbarte Leistung mal vorgesehene Personenzahl. Sollte die Möglichkeit der Weitervermietung der gebuchten Räumlichkeiten bestehen, entfällt der oben berechnete Betrag. Vereinbarte Sonderleistungen wie Dekorationen und Unterhaltung etc., die infolge der Absage nutzlos werden, sind in jedem Fall zu vergüten. Abbrennen von Feuerwerken oder unnötigen Lärmemissionen auf dem Areal der Wynehuus Event AG sind verboten. Hat die Wynehuus Event AG Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf der Wynehuus Event AG zu gefährden droht, so ist die Wynehuus Event AG berechtigt, die Veranstaltung entschädigungslos abzusagen.
Die Versicherung von mitgebrachten Ausstellungsgegenständen obliegt dem Veranstalter. Die Wynehuus Event AG kann für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände keinerlei Verantwortung übernehmen. Für alle Beschädigungen oder grobe Verschmutzung der Räume, des Mobiliars und der technischen Hilfsmittel ist der Veranstalter haftbar.
Speisen und Getränke sind von der Wynehuus Event AG zu beziehen.
Die Wynehuus Event AG lehnt jegliche Verantwortung für Diebstahl und Beschädigung von mitgebrachten Objekten, Kleidern und Materialen ab.
Technische Einrichtungen
Soweit die Wynehuus Event AG für den Veranstalter auf dessen Veranlassung hin technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt die Wynehuus Event AG im Namen, in Vollmacht, und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemässe Rückgabe. Er stellt die Wynehuus Event AG von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. Die Verwendung von eignen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes der Wynehuus Event AG bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Wynehuus Event AG gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit die Wynehuus Event AG diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf die Wynehuus Event AG pauschal erfassen und berechnen. Der Veranstalter ist mit Zustimmung der Wynehuus Event AG berechtigt, eigene das Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür dann die Wynehuus Event AG eine Anschlussgebühr verlangen.
Störungen an von der Wynehuus Event AG zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter das Entfernen, darf die Wynehuus Event AG die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die Wynehuus Event AG für die Dauer des Verbleibs Raummiete in Höhe von dementsprechende Raumes zu berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Wynehuus Event AG der eines höheren Schadens vorbehalten.
Allgemein
Anwendbares Recht und Gerichtsstand anwendbar ist schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist ausschliesslich der Kanton Aargau.